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BEK 2026 15

Konkurseröffnung

Schwyz · 2026-03-26 · Deutsch SZ
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Beschluss vom 26. März 2026BEK 2026 15MitwirkendKantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,Gerichtsschreiber Noah Thurnherr.In SachenA.________ AG,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegenC.________,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,betreffendKonkurseröffnung(Beschwerde gegen die Verfügung des Einzelrichters am Bezirksgericht Höfe vom 5. Februar 2026, ZES 2025 1085);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Das Betreibungsamt Höfe drohte der A.________ AG in der Betreibung Nr. zz am 22. September 2025 den Konkurs an für eine Forderung der D.________ (neu: C.________) von Fr. 2’364.60 nebst 5 % Zins seit 12. August 2025 und für Verzugszinsen von Fr. 23.30, eine Mahngebühr von Fr. 20.00 sowie Betreibungskosten von Fr. 131.60 (Vi-act. KB 2). Die Gesuchstellerin reichte bei der Vor­instanz am 10. Dezember 2025 (Postaufgabe) das Konkursbegehren über total Fr. 2’539.50 ein (Vi-act. A/I). Der Einzelrichter verlangte von der Gesuchstellerin einen Kostenvorschuss von Fr. 3’500.00 (Vi-act. E/1). Die zu bezahlende Forderung bezifferte er auf total 2’596.85 zuzüglich der Gerichtskosten von Fr. 300.00 (Vi-act. E/3). Die Gesuchsgegnerin reichte keine Quittungen ein und erschien nicht zur Konkursverhandlung vom 5. Februar 2026 (Vi-act. A, E. 2 f.). Gleichentags eröffnete der erstinstanzliche Richter den Konkurs über sie (Vi-act. A, Dispositivziffer 1). Er auferlegte ihr die Gerichtskosten von Fr. 200.00 und überwies den Kostenvorschuss von Fr. 3’500.00 dem Konkursamt (Vi-act. A, Dispositivziffer 3).2.Gegen diesen Entscheid erhob die Gesuchsgegnerin bzw. Beschwerdeführerin am 10. Februar 2025 Beschwerde mit den Anträgen, die angefochtene Verfügung und der damit über sie eröffnete Konkurs seien aufzuheben und der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen (KG-act. 1). Verfahrensleitend wurde der Beschwerde am 11. Februar 2026 die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt und das Konkursamt eingeladen, Mass­nahmen gemäss

Mitwirkend

Kantonsgerichtspräsident Reto Heizmann,Kantonsrichterinnen Annelies Inglin und Viviane Liebherr,

In Sachen

A.________ AG,Gesuchsgegnerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegenC.________,Gesuchstellerin und Beschwerdegegnerin,

betreffend

Konkurseröffnung